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23. Januar 2009: Das Recht der Vertriebsmittler, also insbesondere der Handelsvertreter, hat europaweit eine starke Vereinheitlichung erfahren. In der EU gilt nun das ursprünglich aus Deutschland bekannte Prinzip, dass dem Handelsvertreter nach Beendigung des Vertrages ein besonderer Ausgleichsanspruch zusteht.
Wenn eine dauerhafte Geschäftstätigkeit in Deutschland entsteht oder geplant ist, rücken die Beziehungen zwischen dem ausländischen Unternehmen und dem deutschen Vertriebsmittler in den Vordergrund. Die wichtigsten sind klassischerweise Handelsvertreter und Vertragshändler, in geeigneten Bereichen auch Franchisepartner.
Ulrich Herfurth gibt in der englischsprachigen „Innovative Niedersachsen“ einen Überblick zum Recht der Vertriebspartner in Deutschland. Nicht nur ausländische Unternehmen können durch Kenntnisse auf diesem Gebiet und eine eingehende Überprüfung der Partnerwahl Folgekosten vermeiden und ein gutes Fundament für den geschäftlichen Erfolg in Deutschland und Niedersachsen schaffen.

„Innovative Niedersachsen“ wird vom Niedersächsischen Wirtschaftsministerium für 2008/2009 nunmehr bereits in der 2. Auflage herausgegeben.

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