HP COMPACT  |  im April 2010  |
Malehlohonolo  Beatrice Romdhani, LL.B.( South Africa), Hannover |

 

Mit Einführung der Demokratie 1994 sind in Südafrika viele Investitionsmöglichkeiten geschaffen worden. Die neue Regierung führte eine neue Geld- und Währungspolitik ein, um ausländische Investoren zu ermutigen und auf diese Weise die wirtschaftliche Situation des Landes zu verbessern, welche aufgrund der Apartheid stark zerrüttet worden war. Seit Einführung der Demokratie hat sich das Wirtschaftswachstum des Landes auch inmitten von Krisen, welche einige Wirtschaftssysteme in dieser Zeit erschüttert haben, fortgesetzt. Die Fußballweltmeisterschaft 2010 hat daneben zu mehr ausländischen Investitionen geführt, welche das Land auch über die Weltmeisterschaft hinaus stützen werden. Die für Juli 2010 geplante Einführung des South African Company Act von 2008 wird für Investoren in rechtlicher Hinsicht erhebliche Vereinfachungen mit sich bringen.

Südafrika rangiert auf Platz 32 des „Doing Business“ Report 2010 der World Bank Group. Für Investoren kann es einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bedeuten, die Rahmenbedingungen für sein Investitionsvorhaben gut zu kennen.

 

Investitionsvorhaben

Um ein Unternehmen zu gründen oder ein bereits bestehendes Unternehmen zu erwerben, benötigt ein Investor eine Genehmigung. Bevor die Genehmigung erteilt wird, muss anhand eines Businessplans die Realisierbarkeit und die Rentabilität des Vorhabens nachgewiesen werden. Weiterhin bestimmt der Immigration Act, dass ein Mindestkapital von R 2,5 Mio. vorhanden sein muss (z.T. bestehen Ausnahmen von diesem Mindestkapital). Ein Investor hat eine Zusicherung abzugeben, dass das Unternehmen mindestens fünf südafrikanische Staatsbürger oder Einwohner beschäftigen wird und dass eine Registrierung bei dem South African Revenue Services (SARS) erfolgen wird. Die Genehmigung kann allerdings auch dann erteilt werden, wenn der Antragssteller die Beschäftigung ausländischer Abreitnehmer in seinem Unternehmen beabsichtigt.

 

Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Die am häufigsten vorkommenden Unternehmensformen in Südafrika sind die private company, die close corporation, Personengesellschaften, und joint ventures sowie örtliche Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Ausländische Gesellschaften, mit Ausnahme von Banken und Versicherungsgesellschaften, können eine Niederlassung gründen, ohne eine südafrikanische Tochtergesellschaft bilden zu müssen. Das bislang noch geltende Kapitalgesellschaftsrecht verlangt, dass eine solche Niederlassung innerhalb von 21 Tagen nach ihrer Gründung als „ausländische Gesellschaft“ in das Handelsregister eingetragen wird. Die ausländische Gesellschaft muss einen vereidigten Wirtschaftsprüfer und einen Schriftführer vor Ort benennen, welcher von der Gesellschaft bevollmächtigt ist, für diese gerichtliche Zustellungen zu empfangen. Jeder Direktor, Geschäftsführer und Schriftführer muss im Handelsregister eingetragen werden. Mit Eintragung der Gesellschaft erlangt das ausländische Unternehmen dieselben Rechte wie eine südafrikanische Gesellschaft, Immobilien zu besitzen. Für die Eintragung einer ausländischen Gesellschaft als Niederlassung in Südafrika muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gesellschaft beabsichtigt, die gesamte geschäftliche Tätigkeit oder einen Hauptanteil des Geschäfts in Südafrika selbst zu betreiben und dass sich ein Großteil des Vermögens (mit Ausnahme von Beteiligungen an Tochtergesellschaften außerhalb der Republik), in Südafrika befindet. Die Mehrzahl der Gesellschafter müssen Einwohner des Landes, die Mehrzahl der Direktoren müssen südafrikanische Staatsbürger sein. Die meisten Vorschriften im Bereich des Wirtschaftsrechts sind von der Notwendigkeit, den durch die Apartheid geschaffenen Ausschluss eines Großteils der südafrikanischen Bevölkerung vom Wirtschaftleben zu beseitigen, beeinflusst worden.

 

Rahmenbedingungen

Das wirtschaftliche Umfeld wird vor allem im Bereich der Kreditinstitute, der Banken, der Medizin, der Produktion und dem Bergbau durch die Festlegung von Standards und Beschränkungen reglementiert. In Südafrika existieren folgende Regulierungsbehörden: das Financial Services Board (FSB), welches die Aktivitäten der Finanzinstitute, einschließlich der Finanzdienstleistungen und Bankdienstleistungen, beaufsichtigt; die Independent Communications Authority of South Africa (ICASA), welche den Radio- und Fernsehrundfunk, die Telekommunikation und die Übertragung von Radiofrequenzen reguliert und schließlich der Security Regulation Panel (SRP), welcher den Insiderhandel überwacht und bestimmte Firmenübernahmen reglementiert.

 

Rechtliche Vorschriften im Bereich der Unternehmenspraxis

Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsgesetz ist 1998 mit dem Ziel verabschiedet worden, das südafrikanische Wettbewerbsrecht zu reformieren. Das Gesetz orientiert sich an Modellen von Wettbewerbsbehörden der Europäischen Union, Kanada und den USA. Jedoch unterscheidet sich das Gesetz insofern geringfügig von den Gesetzen der anderen Staaten, als es auch soziale Aspekte enthält. Das Gesetz ermöglicht den Wettbewerbsbehörden, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch öffentliche Belange, wie die Förderung von Geschäftsgründungen durch Schwarze (Black Economic Empowerment), zu überprüfen. Das Gesetz verbietet wettbewerbsschädigendes Verhalten und Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Preisabsprachen, Preisbindungen, abgesprochene Ausschreibungen und unlauteren Wettbewerb durch aggressive Preisgestaltung) sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einzelne Unternehmen. Bestimmte Fusionen und Übernahmen müssen zunächst der Wettbewerbsbehörde angezeigt und von dieser schließlich genehmigt werden. Daneben ist das Gesetz auch anwendbar auf Vereinbarungen im Bereich des Immaterialgüterrechts. Wirkt sich eine Angelegenheit unmittelbar auf das Land aus, so kann dadurch eine Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden auch außerhalb Südafrikas begründet werden. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes ist mit hohen Strafen bedroht.

 

Umweltrecht

Es ist wichtig, dass sich ein Investor mit den verschiedenen südafrikanischen Gesetzen im Bereich des Umweltrechts vertraut macht. Die Regierung zeigt sich im Bereich des Umweltschutzes sehr fortschrittlich. Das wichtigste Gesetz in diesem Bereich ist der National Environmental Management Act, welcher umfassend Regelungen zum Schutz der Umwelt trifft. Das Gesetz fordert die Einhaltung von international anerkannten Standards im Bereich des Umweltschutzes, welche eine nachhaltige Entwicklung der Umwelt sichern sollen. Bei Zuwiderhandlungen greifen hohe Geldbußen und strafrechtliche Sanktionen. Das Gesetz wird ergänzt durch weitere Vorschriften wie das Gesetz über die Sicherung der Luftqualität, das nationale Wasserschutzgesetz, das nationale Abfallwirtschaftsprogramm und andere landesrechtliche Bestimmungen.

 

Arbeitsrecht

Der Labour Relations Act regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Gesetz fördert und bestimmt die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaftsverbänden, es gewährt Arbeitnehmern ein Recht zum Streik und regelt im Falle der Kündigung einen Anspruch auf rechtliches Gehör und die Zahlung von Abfindungen. Der Basic Conditions of Employment Act regelt im Wesentlichen die Arbeitszeiten, den Anspruch auf Urlaub, den Mutterschaftsurlaub, das Urlaubsgeld, den bezahlten Familienurlaub und die Vergütung von Überstunden. Der Employment Equity Act versucht, Benachteiligungen am Arbeitsplatz durch die Verpflichtung bestimmter Arbeitgeber, gezielte Fördermaßnahmen zugunsten von Minderheiten durchzuführen, zu beseitigen. Hiervon betroffen sind Arbeitgeber, welche 50 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen oder Kleinbetriebe, welche einen bestimmten Jahresumsatz erreichen. Je nach Branche, in der der Betrieb tätig ist, bewegt sich diese Umsatzschwelle zwischen R2 Mio. und R25 Mio. Den Arbeitgebern, welche sich nicht an die Bestimmungen des Gesetzes halten, drohen hohe Geldbußen.

 

Das Immaterialgüterrecht

Das südafrikanische Immaterialgüterrecht umfasst das Urheberrecht, Patente sowie den Marken- und Musterschutz.

Patentschutz wird ausschließlich für neue Erfindungen gewährt, denen eine erfinderische Tätigkeit zugrunde liegt und welche gewerblich genutzt werden können. Das Patent wird für die Dauer von 20 Jahren gewährt. Südafrika hat das Trips Agreement und die Paris Convention (PCT) unterzeichnet. Marken können dauerhaft geschützt werden, sofern der Schutz alle 10 Jahre erneuert wird. Notorisch bekannte Marken, die dem PCT unterliegen, werden ebenfalls geschützt. Bei Mustern unterscheidet man zwischen Mustern mit ästhetischer Wirkung und solchen mit einem praktischen Nutzeffekt. Muster mit ästhetischer Wirkung werden 15 Jahre, Muster mit einem praktischen Nutzeffekt 10 Jahre geschützt. Sämtliche Immaterialrechtsgüter sind bei dem Companies and Intellectual Property Registration Office (CIPRO) zu registrieren.

 

Broad-Based Black Economic Empowerment (BBBEE)

Für einen Investor ist es von großer Bedeutung, sich mit den Prinzipien des BBBEE zu beschäftigen, bevor er sich für eine Investition entscheidet. Das Gesetz dient der Beseitigung des Missstandes aus der Zeit der Apartheid, in welcher die Mehrheit der schwarzen Bevölkerung von der wirtschaftlichen Betätigung im Land ausgeschlossen war. Ziel des Gesetzes ist es, die Geschäftsgründung durch schwarze Bürger zu fördern, indem diese durch den Erwerb von Eigentum und der Übertragung von Führungspositionen in die Wirtschaft eingebunden werden. Auf diese Weise soll eine stabile Wirtschaft aufgebaut werden, an der alle Einwohner des Landes zu gleichen Teilen mitwirken und teilhaben sollen. Durch die Codes of Good Practise, eine Anzahl von Verhaltensregeln, sollen die Ziele des Gesetzes gefördert werden und Sicherheit geschaffen werden, welche Regelungen es im Geschäftsverkehr aufgrund des BBBEE zu beachten gilt.

Die Codes of Good Practise sind für alle staatlichen Organe und Gesellschaften verbindlich. Die Regierung muss die Codes dann beachten, wenn sie Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen, Konzessionen und Lizenzen, öffentlich-private Teilhaberschaften (PPP`s) und den Verkauf von im staatlichen Besitz befindlichen Vermögenswerten oder Unternehmen trifft. Private Unternehmen müssen die Codes zwingend beachten, wenn sie mit staatlichen Organen oder Gesellschaften interagieren wollen. (www.thedti.gov.za/bee/inside.pdf.)

Die Regierung erkennt daneben jedoch an, dass grenzüberschreitende Unternehmen aufgrund einer globalen Praktik nicht in vollem Umfang die Vorgaben des BBBEE insbesondere in Bezug auf die Anteilsübertragung auf Schwarze erfüllen können. Es existieren daher Sondervorschriften, die sog. Equity Equivalent (EE), die die Zahlung einer Abgabe vorsehen, sofern die Übertragung von Anteilen aufgrund der Unternehmensstruktur nicht möglich ist. Die Unternehmen sind aufgrund des EE verpflichtet, eine Abgabe, gemessen an 25% des Wertes ihrer Transaktionen in Südafrika, zu leisten. Aufgrund der vielfältigen Vorgaben ist ratsam, sich vor der Gründung eines Unternehmens im öffentlichen Sektor an das Department of Trade and Industry zu wenden, um weitere Informationen über die Bestimmungen des BBBEE zu erhalten.

 

Devisenkontrolle und Besteuerung

Devisenkontrolle

Die Devisenkontrolle wird von der South African Reserve Bank (SARB) und durch Geschäftsbanken durchgeführt. Für ausländische Unternehmen, welche sich an Gesellschaften beteiligen wollen, existieren keine Beschränkungen. Allerdings ist eine Aufstellung über das in das Land eingeführte Kapital zu erstellen und es sollte sichergestellt werden, dass die Anteilsscheine als „non-resident“ bestätigt werden, um Verkaufsgewinne und Ausschüttungen zurückführen zu können. Auch bei der Entnahme von Kapitalerträgen und Kapitalgewinnen durch Ausländer bestehen insoweit keine Kontrollen. Kredite von außerhalb des gemeinsamen Währungsgebiets für südafrikanische Einwohner und die Tilgung von ausländischen Krediten durch südafrikanische Bürger erfordern eine vorherige Genehmigung. Das gleiche gilt für Tantiemen, Konzessionen und Patentgebühren an Ausländer, sofern eine südafrikanische Produktion beteiligt ist. Nach südafrikanischem Recht wird ein „non-resident“ im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit auch als „affected person“ bezeichnet. Hält ein ausländischer Investor mehr als 75 Prozent der Anteile an einer in Südafrika eingetragenen juristischen Person oder werden mehr als 25 Prozent der Vermögenswerte einer Kapitalgesellschaft an einen Gebietsfremden ausgezahlt, so gilt diese juristische Person ebenfalls als „affected“. Für diesen Personen- und Unternehmenskreis sah das südafrikanische Devisenrecht erhebliche Beschränkungen bei der Kreditvergabe vor.

Im Oktober 2009 jedoch kündigte das südafrikanische Finanzministerium Zugangserleichterungen an, von devisenrechtlichen Genehmigungsverfahren für ausländisch investierte Unternehmen soll künftig häufiger abgesehen werden. Nach wie vor richtet sich die mögliche Höhe des Kredits auch ohne devisenrechtliches Genehmigungsverfahren nach der Höhe der ausländischen Beteiligung. Eine Tochtergesellschaft, die vollständig ausländisch investiert ist, darf inländische Kredite nur bis zu einer Höhe des Dreifachen ihres Stammkapitals beantragen.

 

Besteuerung

Das südafrikanische Steuersystem ist sehr fortschrittlich und basiert auf internationalen Standards. Die Steuer wird von dem South African Revenue Service (SARS) verwaltet. Unternehmensgewinne und Dienstleistungen sind in Südafrika zu versteuern, wenn das Unternehmen in Südafrika geleitet wird.
Die Einkommensteuer inländischer Unternehmen liegt pauschal bei 30 Prozent; Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen jedoch, deren tatsächlicher Geschäftssitz außerhalb Südafrikas liegt, werden mit 35% besteuert. Die Mehrwertsteuer beträgt 14%, wobei einige Güter von der Steuer befreit sind. Für Unternehmen beträgt die Kapitalertragssteuer 14%. Ausländer zahlen für den Verkauf von Immobilien innerhalb Südafrikas und die Veräußerung von Vermögenswerten einer ständigen Niederlassung mit Geschäftsbetrieb in Südafrika Kapitalertragssteuer. Südafrika hat u.a. mit Deutschland ein Doppelsteuerungsabkommen geschlossen.

 

Handelsbeziehungen mit Europa

Die Europäische Union ist Südafrikas größter Handelspartner mit 40% des Imports und Exports und 70% der ausländischen Direktinvestitionen. Dies ist insbesondere auf das Trade, Development and Cooperation Agreement (TDCA) zurückzuführen, welches von beiden Seiten im Jahr 1999 unterschrieben worden ist. Das Ziel des TDCA besteht in der Errichtung einer Freihandelszone zwischen Südafrika und der Europäischen Union. Südafrika ist außerdem Mitglied der WTO und hat weitere Handelsabkommen mit anderen Ländern weltweit geschlossen.

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