CASTON COMPACT No. 279 |  im Juni 2009  |
Monica Sekara, Rechtsanwältin in Hannover  |
Marc-Andre Delp, Rechtsanwalt in Hannover  |

Künftig werden bestimmte Werbemaßnahmen gegenüber Verbrauchern nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung des Adressaten zulässig sein. Das entsprechende Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen wird voraussichtlich Ende Juli 2009 in Kraft treten. Es enthält eine weitere Verschärfung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).
Doch auch schon zuvor forderte das UWG von Unternehmen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. So war das Gesetz bereits zum Ende des Jahres 2008 mit einer Reihe von Änderungen verschärft worden. Zudem legt seit diesem Zeitpunkt eine so genannte „Schwarze Liste“ eindeutig fest, welche Werbemaßnahmen grundsätzlich unzulässig und damit unlauter sind. Die Ausführungen sollen Unternehmen für ihre geplanten Maßnahmen im Bereich Werbung, Marketing & Vertrieb umfassend sensibilisieren.

Das Compact No. 279 für Sie im Überblick:

  • Spezialtatbestände
  • Schwarze Liste
  • Generalklausel
  • geschäftliche Handlung
  • Irrefüherende Handlung
  • Preis- und Mengenangaben
  • Rabattaktionen
  • Aufklärungs- und Informationspflichten
  • Vergleichende Werbung

Die Ausgabe im Volltext haben wir wieder für Sie nachfolgend kostenfrei zum Download bereit gestellt.

Dateien:
CC-279_Irrefuehrung.pdf104 K

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