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Hannover, 05. November 2014  |  Die amerikanische Produkthaftung sollte deutsche Unternehmen nicht davor abschrecken, in den USA geschäftlich tätig zu werden. Ray Vandenberg, US-Attorney aus New York erläuterte auf der Konferenz bei Herfurth & Partner, dass es drei Haftungsgrundlagen für Schadenersatz aus fehlerhaften Produkten gibt: nachlässiges Verhalten, verschuldensunabhängige Haftung  mit Strafcharakter und Garantiehaftung für das Produkt. „Die US-Gerichte sind aber zunehmend zurückhaltend, extrem hohe Haftungssummen zuzusprechen“ erklärte Vandenberg. Die Einschaltung einer eigenverantwortlichen US-Tochtergesellschaft kann zudem helfen, die Haftung gegenüber der Muttergesellschaft in Deutschland abzuschotten. Ray Vandenberg ist Seniorpartner von Vandenberg & Feliu, einer Kanzlei mit 20 erfahrenen Wirtschaftsanwälten in New York. Mit Vandenberg & Feliu ist die Alliuris Gruppe seit Januar in den USA vertreten.

Herfurth & Partner berät seit 20 Jahren Unternehmen mit Interessen in den USA. Das US-Desk in Hannover leitet Uzunma Bergmann als US-Attorney-at-law mit Berufserfahrung in Chicago und New York.

(Weitere Informationen zu USA siehe unter Publikationen/Compact: Markteintritt in die USA. )

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