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Hannover, 31. März 2021  | Niedersächsische Corona-Verordnung. Ab dem 29. März 2021 gelten neue Regelungen auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Abhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region gelten verschiedene Regelungen:

Inzidenz unter 35: Wenn die Region im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt durch Allgemeinverfügung dies ausdrücklich zugelassen hat, gilt die 10-aus-3-Regel. Danach können sich drei Haushalte mit bis zu maximal zehn Personen treffen. Die zugehörigen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht eingerechnet.

Inzidenz zwischen 35 und 100: Ein Haushalt kann sich mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Die zugehörigen Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren werden nicht eingerechnet. Dies gilt sowohl für den öffentlichen Bereich als auch für private Wohnungen oder Grundstücke.

Inzidenz über 100: Es gilt die 1-plus-1-Regel. Danach kann sich ein Haushalt mit einer Person eines anderen Haushalts treffen. Die dazugehörigen Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren werden nicht eingerechnet.

Diese Regelungen gelten auch für die Osterfeiertage. In der Zeit vom 02. bis 05. April 2021 sind auch bei Einhaltung des Abstandsgebots jegliche Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit untersagt.

Für die Zeit vom 01. bis zum 12. April 2021 ist eine Ausgangssperre u.a. auch für die Region Hannover verhängt worden. Jeder Person ist das Verlassen des privaten Wohnbereichs in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr untersagt. Auch der Besuch einer Person (ein Haushalt plus eine Person) ist untersagt. Die Ausgangssperre bei Freunden (1-plus-1-Regel) zu verbringen, ist hingegen erlaubt. Dies sollte allerdings vermieden werden, um konsequent die Kontakte herunterzufahren.

TIPP: Weitere Informationen bietet die Niedersächsische Landesregierung (Aktuelle Lage in Niedersachsen | Portal Niedersachsen)

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