HP COMPACT  |  im Dezember 2013  |
Jacqueline Lopez, Rechtsanwältin in Hannover

Die Insolvenz eines Unternehmens wird in Deutschland oft als endgültiges Scheitern verstanden – mit der Folge der Zerschlagung seiner Vermögenswerte und dem Verlust der Arbeitsplätze. Ein Insolvenzverfahren führt nach allgemeiner Anschauung grundsätzlich auch zu einem negativen Image des Unternehmers. Daher versuchen Unternehmer oft, auch in einer Insolvenzlage das Unternehmen ohne Insolvenzverfahren fortzuführen – was erhebliche Haftungsrisiken birgt. Demgegenüber kann eine Insolvenz auch eine Chance für einen Neuanfang sein und ein Insolvenzverfahren als effizientes Sanierungsinstrument genutzt werden. Die Einführung der Insolvenzordnung (InsO) 1999 hatte bereits die Fortführung anstelle der Zerschlagung des Unternehmens als Ziel. Dazu hat der Gesetzgeber nun das Instrumentarium der InsO mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zum 1.3.2012 weiter verbessert. Das ESUG ist ein so genanntes Änderungsgesetz, es verändert die Insolvenzordnung.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

 

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