HP COMPACT  |  im August 2014  |
Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt, Hannover und Brüssel,
Ray Vandenberg, Attorney at Law, NewYork  |

Verkäufe in die USA unterliegen den mit dem Käufer vereinbarten rechtlichen Bedingungen. Dabei werden häufig die AGB auf der Internetseite des Verkäufers zugrunde gelegt.

Vertragsrecht

Zunächst stellt sich die Frage, ob deutsches oder amerikanisches Recht anwendbar ist. Innerhalb der Europäischen Union würde das Prinzip gelten, dass es bei Kaufverträgen auf den Standort des Verkäufers ankommt. Für Verkäufe an Kunden in Europa wäre daher aufgrund des Standortes des Herstellers deutsches Recht anwendbar. Ob dieses Prinzip in gleicher Weise auf den deutsch-amerikanischen Rechtsverkehr anwendbar ist, ist nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts zu prüfen. Amerikanische Gerichte wenden dazu verschiedene Methoden an, so significant contacts test, seat of the relationship test, balance of interests test und comparative impairment test.

Sodann richtet sich die Frage, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über das Internet wirksam in den Vertrag mit den Kunden einbezogen werden können nach den Regelungen des jeweiligen anwendbaren nationalen Rechts. Nach deutschem Recht würde das aktive Anklicken der Geschäftsbedingungen, nach dem sie zwingend gelesen werden mussten, ausreichen. In den USA gilt dieses Prinzip ähnlich.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

 

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