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20. Mai 2010: Das Immobilienrecht in Europa ist von zahlreichen nationalen Besonderheiten geprägt. Wesentliche Unterschiede liegen oft im Registrierungssystem, das nur in wenigen Ländern dem deutschen Grundbuch entspricht. Unterschiede bestehen aber auch bei der Übertragung des Eigentums und dem Risiko-Übergang: Während in Deutschland eine Eintragung erforderlich ist, geht in den meisten anderen Ländern das Eigentum bereits mit Vertragsabschluss über. Die Alliuris-Gruppe hat im April in 2. Auflage ihren Report „Real Property in Europe“ herausgebracht. Der Report umfasst auf 320 Seiten 17 Länderberichte in englischer Sprache.

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