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Erfurt, 19.03.2019 |Der Brexit rückt näher – in welcher Form auch immer. Noch sind viele politische, aber auch rechtliche Fragen offen. Ausgehend von einem harten Brexit stellte Rechtsanwalt Marc-André Delp auf einer Info-Veranstaltung der IHK Halle-Dessau am 11.03. und der IHK Erfurt am 19.03. dar, worauf sich Unternehmen ab Ende März 2019 einstellen müssen. Die Niederlassungsproblematik englischer Limiteds wurde dabei ebenso angesprochen wie die Probleme für Unternehmen bezüglich der Mitarbeiterentsendung und der fehlenden Arbeitnehmerfreizügigkeit. Da UK wahrscheinlich als Drittland angesehen werden wird, entfallen zukünftig die Vollstreckungsmöglichkeiten deutscher Urteile in UK und der britischen Urteile in der EU – zumindest ohne Anerkennung. Im Warenverkehr müssen sich Unternehmen auf Zölle einstellen, lange Wartezeiten stellen ein Risiko für die Unternehmen dar, wenn Lieferfristen einzuhalten sind. Grundsätzlich wird ein Brexit nicht die Gültigkeit abgeschlossener Lieferverträge berühren – hier gilt es für Käufer und Verkäufer vertragsgerechte Anpassungen zu finden. Ein Anpassen zukünftiger Lieferverträge auf den Brexit ist möglich, bestehende Verträge bedürfen zur Durchführung aber vermutlich einer Anpassung z.B. hinsichtlich der Kostentragung für Zölle und Währungsschwankungen. Nicht zuletzt aus datenschutzrechtlicher Sicht wird UK ab Ende März 2019 ein Drittland sein – mit allen Konsequenzen, die die DSGVO für Drittländer vorsieht.

Die anwesenden Unternehmer konnten sich so einen Überblick verschaffen, welche rechtlichen Risiken es demnächst zu bewältigen gilt, worauf sich Unternehmen einzustellen haben und welche Schritte ggf. noch jetzt eingeleitet werden können.

Foto: Copyright „IHK Erfurt“

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