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Hannover, 19. März 2015   |   Die technologische Entwicklung zu immer eigenständiger agierender Fahrzeugen hat in letzter Zeit erheblich an Dynamik gewonnen. Eine Teilautomatisierung findet sich bereits heute in zahlreichen Fahrzeugen, z.B. Abstandregler, Einparkhilfe, Einschlafwarnung, Spurhaltung und anderes. Die Hochautomatisierung übernimmt in bestimmten Situationen die automatische Kontrolle des Fahrers – und in einer Vollautomatisierung fährt das Fahrzeug vollständig ohne den Fahrer. „Diese neue Dimension des Fahrens wirft zahlreiche neue rechtliche Fragen auf“, erklärt Ulrich Herfurth, von Herfurth & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft in Hannover. Zum einen stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit bei Unfällen: Hatte der Fahrer die Kontrolle oder das System, ist dabei der Hersteller verantwortlich, der Systemlieferant, der Netzwerkbetreiber oder Andere? Eine weitere Dimension ergibt sich aus dem Datenverkehr und Datenbestand. Beim Datenverkehr steht die Datensicherheit im Vordergrund: Fahrzeuge sollen grundsätzlich nicht durch Dritte in ihrer Funktion manipuliert werden können. Eine chinesische Studentengruppe hatte schon im Rahmen eines Tests demonstriert, wie sie ferngesteuert Funktionen in einem Tesla Fahrzeug übernehmen konnte. Eine weitere Sorge gilt dem Umgang mit den Datenbeständen: Sehr bald könnten in der unteren Mittelklasse stündlich 25 GB Daten anfallen. Über die Rechte an diesen Daten wird gestritten: Gehören sie dem Halter oder dem Fahrer des Fahrzeugs, dem Autohersteller, der Werkstatt, dem Serviceprovider oder der Internetplattform.

Diese Rechtsfragen stellten die Anwälte Ulrich Herfurth und Marc-André Delp für das Automotive Cluster auf dem Industrial Users Forum am 18.03.2015 auf der CeBIT vor.

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