CASTON COMPACT No. 265  |  im August 2008  |
Prof. Dr. Frank-Rüdiger Jach, Hochschullehrer in Hamburg  |

Das Kündigungsschutzgesetz macht die Rechtmäßigkeit betriebsbedingter ordentlicher Kündigungen von ihrer sozialen Rechtfertigung abhängig, d.h. die Kündigung ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er nach sozialen Gesichtspunkten eine Auswahl treffen.

Das Compact No. 265 für Sie im Überblick

  • Dringende betriebliche Erfordernisse
  • Prognoseentscheidungen
  • Sozialauswahl
  • Vergleichbare Arbeitsplätze
  • Punktesystem
  • und Auswahlrichtlinien

Das Compact in voller Länge haben wir für Sie nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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