HP COMPACT  |  im Juli 2014  |
Jacqueline Lopez, Rechtsanwältin, Hannover,
Marc Andre Delp, MLE, Rechtsanwalt,
Hannover  |

Ein Embargo ist eine Wirtschaftssanktion gegenüber einem bestimmten Staat, das den entsprechenden Außenwirtschaftsverkehr beschränkt oder verbietet. Zu den Embargomaßnahmen gehören unter anderem Waffenembargo, Ausfuhrverbote und -beschränkungen, Einfuhrverbote oder Verbote technischer und finanzieller Hilfen in Form von Totalembargos, Teilembargos oder Waffenembargos. Ein Totalembargo enthält Verbote im Außenwirtschaftsverkehr, wobei Ausnahmen (z.B. zu humanitären Zwecken) bestehen können. Teilembargos enthalten Beschränkungen und Verbote für bestimmte Wirtschaftsbereiche, Handlungen oder Rechtsgeschäfte.

Ein Waffenembargo enthält Beschränkungen oder Verbote für die Lieferung von Waffen, Munition, Rüstungsmaterialien und dergleichen. Das BAFA informiert auf seiner Internetseite über die aktuell bestehenden Embargomaßnahmen.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

 

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