In Corona Finanzen

24.03.2020 | Im Steuerrecht stellen sich dringende neue Fragen zur steuerlichen Behandlung der diversen Finanzhilfen, vor allem will die Regierung Unternehmen von aktuellen Pflichten vorübergehend befreien.

Steuerliche Maßnahmen für betroffene Unternehmen

Steuerstundung
Anpassung der Vorauszahlungen von Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis zum 31.12.2020 bei unmittelbarem Betroffensein von den Auswirkungen des Virus

Quelle: IHK, https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/steuern/aktuell1/corona5.html; Stand: 19.03.2020

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