Hannover, 04.02.2021 | Für im Homeoffice tätige Arbeitnehmer und Selbstständige dürfte sich in diesem Jahr die Aufbewahrung der Quittung für den Kauf von Digitalgeräten lohnen. Der Bundesfinanzminister die steuerliche Förderung der Anschaffung von Computer und Software. Privatpersonen und Unternehmen sollen rückwirkend ab Januar 2021 die Kosten für Digitalausrüstung bereits für das Jahr der Anschaffung vollständig abziehen können.

Bisher konnten nur sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung sofort vollständig steuerlich abgesetzt werden. Mit solchen Wirtschaftsgütern sind solche Gegenstände gemeint mit einem Einzelwert von 800 Euro netto. Bislang musste ein Digitalgerät dieser Preisklasse über drei Jahre abgeschrieben werden. Oftmals lag der jährlich abzusetzende Betrag unter dem für Arbeitnehmer in der Einkommenssteuer geltenden Pauschalbetrag für Werbungskosten in Höhe von 1000 Euro. Damit konnten viele Steuerzahler die Kosten nicht extra geltend machen, soweit sie nicht weitere Werbungskosten nachweisen konnten, um auf die Summe von 1000 Euro zu kommen.

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