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Die gesellschaftsrechtlichen Regelungen bestimmen das Leben im Unternehmen nicht nur zu Lebzeiten des Unternehmers, sondern auch für den Todesfall. Dies betrifft zum einen die Frage der Nachfolge, zum anderen aber auch die Begleitung und Sicherung der Nachfolge durch ergänzende Organe, wie Beirat oder Aufsichtsrat. Falls der Unternehmer ausfällt, soll sichergestellt sein, dass nur die von ihm gewünschten und in der Gesellschaft zugelassenen Personen als Gesellschafter nachfolgen. Dies kann der Unternehmer in seiner letztwilligen Verfügung entsprechend regeln.

Erfahren Sie mehr bei Take5 zum Thema „Gesellschaftsvertrag“.

Unsere bisherigen Take5 Videos zu Vollmachten, Nachfolge- und Notfallplanung finden Sie hier. Unsere Themen demnächst sind Testament und Erbvertrag und Nachlassplanung.

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