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Für den Fall des plötzlichen Ausfalls des Unternehmers oder der Unternehmerin müssen die Angehörigen und das Unternehmen über einen Notfallplan verfügen. Dieser Notfallplan ist individuell vom Unternehmer gemeinsam mit seinen Angehörigen und den leitenden Mitarbeitern zu entwickeln und stets zu aktualisieren. Er sollte als Erstes Maßnahmen im Unternehmen umfassen, etwa die Sicherstellung der Geschäftsführung, Maßnahmen im Management, Kontakt mit Beirat und Beratern, Führung der Mitarbeiter, Kommunikation mit Banken, Lieferanten und Kunden. Hinzu kommen die persönlichen Maßnahmen in der Familie.

Erfahren Sie mehr in unserem zweiten Teil zur Notfallplanung bei Take5.

Unsere bisherigen Take5 Videos finden Sie hier auf YouTube. Unsere Themen demnächst sind Notfallplanung Teil 3, Gesellschaftsverträge und Vollmachten.

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