Der Wert eines Unternehmens hängt von vielen Faktoren ab – und den einen festgelegten Wert gibt es nicht. Trotzdem benötigt man für bestimmte Situationen Methoden, um einen angemessenen Wert des Unternehmens zu ermitteln: als Abfindung für ausscheidende Gesellschafter, für eine Erbauseinandersetzung oder als Grundlage für Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die vom Bewertungsgesetz vorgesehene Methode kommt derzeit zu völlig unrealistischen Preisen, besser sind anerkannte Methoden, die Sachwert und Ertragswert berechnen. Der wahre Wert zeigt sich hingegen im Marktpreis, oft dargestellt mit Hilfe eines Multiplikators auf den Jahresertrag.
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