Hannover, 14. März 2011 | Zum Jahresanfang 2010 ist das Handelsbilanzrecht umfassend reformiert worden. So müssen nun steuerliche Wahlrechte nicht mehr übereinstimmend mit den handelsrechtlichen Wahlrechten ausgeübt werden. Die Finanzverwaltung vertritt hierzu in einem aktuellen Schreiben durchaus steuerzahlerfreundliche Ansichten. Eine unterschiedliche Ausübung von Wahlrechten wird in bislang strittigen Bereichen nicht mehr beanstandet. Dies ermöglicht in bestimmten Fällen steuerliche Gestaltungen, soweit bei der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts nicht mehr die handelsrechtliche Bilanzierung beachtet werden muss. Eine von der Handelsbilanz abweichende Wahlrechtsausübung in der Steuerbilanz sollte insbesondere bei den Bilanzpositionen der Teilwertabschreibung und der Bewertung von Vorräten geprüft werden.

Der tax.news für Sie im Überblick:

  • Neues Steuer- und Bilanzrecht
  • Grunderwerbsteuer steigt
  • Schärfere Regeln für die Selbstanzeige
  • Elektronische Übermittlung
  • Neuerungen Steuerschuldnerschaft
  • Privatnutzung des GmbH-PKW

Wir haben den Newsletter für Sie hier zum kostenlosen Download bereitgestellt:

Dateien:
HP_taxnews_2011-02.pdf90 K

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*