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Hannover, 15.05.2014  |  Während die politische Entwicklung in der Türkei zur Zeit nicht ohne Spannungen ist, verläuft die wirtschaftliche Entwicklung weiterhin positiv. Daher ist das Land für deutsche Unternehmen interessant, im Rahmen von Kooperationen, für Produktion oder für Investitionen. Handan Oktay-Weldishofer, Rechtsanwältin der Kanzlei Yamaner & Yamaner in Istanbul, informierte in mehreren Vorträgen bei der Industrie- und Handelskammer in Braunschweig und der IHK Nordhessen in Kassel über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Türkei. Interessant ist, dass inzwischen Tochtergesellschaften in der Form der GmbH als Einpersonengesellschaften gegründet und geführt werden dürfen, ohne dass es zu einem Haftungsdurchgriff kommt. Allerdings gilt dies nur, wenn die Muttergesellschaft nicht wiederum selbst eine Einpersonengesellschaft ist. Frau Oktay hielt ihre Vorträge in Kooperation mit Anwälten von Herfurth & Partner, die Kanzlei Yamaner & Yamaner ist das türkische Partnerbüro der von Herfurth geführten Alliuris Gruppe.

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