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München, 05. Oktober 2019 | Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzesentwurfs der Bundesregierung hat die Alliuris Gruppe eine kurze Untersuchung von Unternehmensstrafrecht in Europa vorgenommen und das Ergebnis auf ihrer internationalen Herbsttagung am 05. Oktober in München vorgestellt. „Wir sehen einen klaren Trend zu Sanktionierung von Unternehmen, wenn Führungskräfte und Mitarbeiter eine Straftat begehen“ erklärte Ulrich Herfurth, Chairman der Alliuris Gruppe, „gerade für Inhaberunternehmen ist dieses ein neues Risiko, das sie doppelt treffen kann.“

Das Unternehmensstrafrecht unterwirft Unternehmen Sanktionen, wenn ihre Führungskräfte eine Straftat begehen oder für Verbrechen von Mitarbeitern verantwortlich sind. Die USA sind der Trendsetter in Sachen Unternehmensstrafrecht (CCL) und haben ihre Politik in mehreren großen Fällen auf die EU ausgedehnt. In der EU gibt es eine Reihe von Ländern mit CCL-Gesetzen: u.a. Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Dänemark, Österreich. In Deutschland und Polen werden Gesetzentwürfe für CCL diskutiert.

Im Prinzip ist CCL nicht als Strafrecht konzipiert, da nur ein Individuum den Willen und das Bewusstsein hat, zu entscheiden, wie es sich verhalten soll. Die CCL basiert im Wesentlichen auf den Prinzipien von Recht und Ordnung und den Verfahrensregeln des öffentlichen Verwaltungsrechts. Einige Länder folgen dem Prinzip der Legalität (Staat muss strafrechtlich verfolgen), die meisten bevorzugen jedoch das Opportunitätsprinzip  (Staat kann strafrechtlich verfolgen). Im Allgemeinen ist ein Unternehmen für eine Handlung verantwortlich, wenn ein Führer die Handlung begangen hat. In einigen Rechtsordnungen ist das Unternehmen jedoch auch dann haftbar, wenn ein Mitarbeiter die Straftat begangen hat und das Management keine Struktur hatte, um ein solches Verhalten zu vermeiden (Compliance). Die Art der Kriminalität reicht von einem begrenzten Katalog bis hin zu jeder Art von Delikten.

  • Die Hauptstrafe ist eine Geldstrafe (Geldsanktion) gegen das Unternehmen.
  • Erlöse aus der Straftat können eingezogen werden.
  • Öffentliche Bekanntmachung und Registrierung der Straftat
  • Schwarze Liste für öffentliche Ausschreibungen
  • Die Gesellschaft kann aufgelöst und liquidiert werden.
  • Der Täter  kann zu einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.
  • (wenn der Leiter auch der Eigentümer ist / in Familienunternehmen / wird er im Effekt doppelt bestraft).
  • Ein weiteres Risiko ist der zivilrechtliche Schadenersatz, bei dem Ansprüche gegen das Unternehmen geltend gemacht werden können.

Die Gesetze in den verschiedenen Ländern sehen verschiedene Maßstäbe für die Höhe der Geldbuße vor: Art der begangenen Straftat, Tagessätze, Unternehmensgröße / Umsatzanteil (bis zu 10%) und eine Reduzierung aufgrund von Compliance-Strukturen oder internen Ermittlungen des Unternehmens. Wenn die Verantwortung des Unternehmens aufgrund von Compliance und der kooperativen Untersuchung des Falles gering ist, kann die Strafverfolgung gegen bestimmte Auflagen oder mit einer ermäßigten Geldbuße oder sogar ohne Auflage oder Geldbuße eingestellt werden.

Als Ausblick: Die USA scheinen weiterhin die Politik in international verwandten Bereichen mit CCL-Aspekten zu dominieren, und die EU-Mitgliedstaaten dürften eine Politik in Richtung einer Sanktionierung von Unternehmen betrieben. Die Zukunft wird zeigen, ob die EU eine Harmonisierung auf europäischer Ebene fordert.

Unternehmen müssen sich gegen CCL wehren, indem sie effiziente Systeme für Compliance und Legal Controlling etablieren.

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