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Hannover, 01. Juli 2021  |  Die bevorstehende Urlaubs- und Reiszeit bringt ganz unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen mit sich:

Urlaub im einfachen Risikogebiet

Am heutigen Tag endet die deutsche Reisewarnung für einfache Risikogebiete, also Gebiete mit Inzidenzen zwischen 50 und 200.  Vor Reisen in Regionen mit dieser Inzidenz wird dann nur noch „abgeraten“.

Rückreisende aus einem Risikogebiet können eine Quarantäne durch einen Nachweis über Impfung, Genesung oder negativen Test komplett abwenden. Reisende per Flugzeug müssen den Nachweis schon vor Einstieg im Ausland erbringen.

 

Urlaub im Hochrisikogebiet

Ankommende aus einem Hochrisikogebiet mit einer Inzidenz über 200 können eine Quarantäne nur umgehen, wenn sie nachweislich geimpft oder genesen sind. Alle Übrigen können durch einen negativen Test die Quarantäne am fünften Tag vorzeitig beenden.

 

Urlaub im Virusvariantengebiet

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet muss jeder Reisende – geimpft oder ungeimpft – für 14 Tage in Quarantäne. Diese Zeit kann auch nicht durch einen Test verkürzt werden. Das Einreisen in ein Virusvariantengebiet hängt von den dortigen Bestimmungen ab. Großbritannien verlangt von Deutschen einen Vorabtest, Quarantäne und Tests nach zwei und acht Tagen. Mit einem weiteren Test ist eine Verkürzung der Quarantäne auf fünf Tage möglich.

 

Keine kostenlose Stornierung, wenn Urlauber trotz Wegfalls der Warnung nicht in ein Risikogebiet reisen wollen

Eine Reisewarnung bedeutete für Pauschalreisende, dass die Absage der Reise folgte oder ein kostenloses Rücktrittsrecht bestand. Diese Warnung fällt nun weg, sodass von Gesetzes wegen eigentlich keine kostenlose Stornierung mehr möglich ist. Allerdings haben viele Reiseanbieter sogenannte Flex-Tarife eingeführt. Damit sichern sich Kunden gegen einen Aufpreis ein generelles Rücktrittsrecht bis zwei Wochen vor Reisebeginn.

 

Reisender zahlt grundsätzlich Kosten für Infektion, Erkrankung oder Quarantäne vor Ort, Pauschalreisende haben hierbei aber Vorteile

Reisende zahlen grundsätzlich die Kosten für eine Infektion, Erkrankung oder Qauarantäne vor Ort. Anbieter von Pauschalreisen haben in ihren Reisen Schutzpakete inkludiert, die Quarantänekosten, Behandlungen von Corona und einen späteren Rückflug absichern. Die Anbieter übernehmen die Kosten allerdings nicht unbegrenzt, sodass bei dem Angebot des jeweiligen Anbieters genau geschaut werden muss, welche Kosten übernommen werden.

 

Versicherungen für Urlaub in der Pandemie

Eine Reiserücktrittsversicherung ist in Zeiten der Corona-Pandemie ratsam. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherung keinen Ausschluss im Fall einer Pandemie enthält. Versicherer bieten mittlerweile Policen an, die bei einer Infektion unmittelbar vor oder während der Reise, im Fall der Quarantäne vor Ort oder bei Rücktritt wegen einer Reisewarnung einspringen.

 

Präventive Maßnahmen des Arbeitnehmers bei bestehendem Quarantänerisiko

Im Falle des Quarantänerisikos sollte der Arbeitnehmer vor dem Urlaub das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Auch könnte der Arbeitnehmer präventiv Urlaubstage über das Reiseende hinaus einplanen oder mit dem Arbeitgeber abklären, ob nach Urlaubsende das Arbeiten im Homeoffice möglich ist. Keinesfalls sollte der Arbeitnehmer gegen die Quarantänepflicht verstoßen, da ein solcher Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 EUR geahndet wird.

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