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Hannover, 05. Juli 2021  |  Mangels Impfpflicht sind in der freien Wirtschaft Initiative und Organisation gefragt

Unternehmen haben in der Corona-Pandemie eine besondere Verantwortung. Sie können zur aktiven Aufklärung ihrer Mitarbeiter eine weitergehende Ausbreitung des Virus‘ vermeiden. Darüber hinaus können sie ihre Mitarbeiter mangels Impfpflicht zwar nicht zum Impfen zwingen. Es bleibt die Entscheidung des Einzelnen, ob er sich impfen lassen möchte. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Unternehmen als Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern zwischen geimpften und ungeimpften Mitarbeitern unterscheiden müssen. So könnte Ungeimpften beispielsweise der Zugang zu der Betriebskantine untersagt werden.

Auch für Berufsgruppen in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen besteht keine Impfpflicht. Bei Impfverweigerung muss ein Mitarbeiter in diesem sensiblen Bereich aber mit einer internen Versetzung oder Freistellung rechnen.

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