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Hannover, 02. Dezember 2014  |  Vor den Mitgliedern von Pro Hannover Region informierte Marc-André Delp im Rahmen des Frühstückstalk über die Verjährung von Forderungen zum Jahresende. In Deutschland verjähren zum Jahresende die Forderungen aus dem Jahre 2011, soweit sie der Regelverjährung von drei Jahren unterliegen. Dagegen können sich Forderungsinhaber durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens noch bis zum 31.12.2014 wehren. Eine gerichtlich titulierte Forderung verjährt erst in dreißig Jahren.

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