In Corona, Corona Management

Hannover, 25.09.2020 | Im Rahmen des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurden bestimmte Erleichterungen u.a. für Gesellschaften, Genossenschaften und Vereine beschlossen. Das Gesetz sieht z.B. vor, dass es unter gewissen Voraussetzungen möglich sein soll, eine virtuelle Mitgliederversammlung abzuhalten. Diese Regelungen sind aber bis zum Ende des Jahres befristet.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat nun einen Entwurf einer Verordnung „zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid- 19- Pandemie“ herausgegeben. Der Entwurf sieht eine Verlängerung bestimmter Regelungen bis zum 31. Dezember 2021 vor. Von dieser Verlängerung soll auch die Möglichkeit zur virtuellen Abhaltung einer Mitgliederversammlung umfasst sein.

Ziel dieser Verlängerung ist es, die Beschluss- und Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen Rechtsformen auch während einer Pandemiesituation zu erhalten, insbesondere weil momentan nicht absehbar ist, wann Präsenzversammlungen wieder im großen Kreis durchgeführt werden können.

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