23.03.2020 | In Anbetracht der durch die Krise verursachten finanziellen Schäden stellt sich für die Unternehmen die Frage, ob und in welchem Umfang diese durch Versicherungsverträge abgedeckt sind. Dazu hat die Versicherungsmaklergesellschaft TROWE eine kurze Übersicht erstellt, die wir an dieser Stelle vorstellen (ohne eigene rechtliche oder fachliche Prüfung durch Herfurth & Partner, kein rechtlicher Rat).
Betriebsunterbrechungsversicherung
Voraussetzung für eine Deckung durch die Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein an einer dem Betrieb dienenden Sache entstandener Sachschaden
Schäden durch Bakterien und Viren sind regelmäßig ein Ausschlussbestand
Gleiches gilt für die Unterbrechung der Lieferketten von Zulieferern und Abnehmern
Entsprechendes gilt für die Mehrkostenversicherung
Mietverlustversicherung im Rahmen der Sach- und Ertragsausfallversicherung
Mietausfall (entgangener Mietzins einschließlich laufender Mietnebenkosten) regelmäßig nur infolge eines durch die Gebäude- oder
Inhaltsversicherung erfasster Sachschaden gedeckt
Mietausfälle infolge von sachschadenunabhängigen Mietminderungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen
Eine sachschadenunabhängige Ertragsausfall- / Betriebsunterbrechungs- / Mietausfallversicherung, die auch das Szenario einer Epidemie oder Pandemie abdeckt, ist nach Einschätzungen am Markt nicht erhältlich
Betriebsschließungsversicherung
Regelmäßig Baustein einer bestehenden Ertragsausfall- / Betriebsunterbrechungsversicherung
Deckt Schäden, die dem Unternehmen durch behördlich angeordnete Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes entstehen
Entschädigungsleistung richtet sich nach vereinbartem Tagessatz
Steht üblicherweise lediglich Unternehmen der Lebensmittelbranche, des Heilwesen sowie dem Hotel- und Gastronomiegewerbe zur Verfügung
Teilweise werden die verwendeten Klauseln hier stark kundenorientiert ausgelegt
In Einzelfällen erfolgten Deckungszusagen, obwohl das Coronavirus nicht ausdrücklich umfasst war. Dies könnte aus der Meldepflichtigkeit des Virus nach dem Infektionsschutzgesetz folgen
Eine grundlegende Positionierung des Marktes bleibt jedoch abzuwarten
Warentransportversicherung
Regelmäßig Sachsubstanzschäden an transportierten Gütern sowie der ggf. dadurch entstandene Vermögensschaden versichert
Kontamination und Infektion transportierter Ware regelmäßig nicht vom Schutz umfasst
Versichertes Schadensereignis kommt nur bei verderblicher Ware in Betracht
Ausstellungsversicherung
Leistet ebenfalls regelmäßig ausschließlich bei Sachsubstanzschäden am versicherten Gegenstand
Haftpflichtversicherung
Kaum deckungsrelevante Szenarien in Hinblick auf das Coronavirus ersichtlich
D&O-Versicherung
Bietet jedenfalls dann Deckung, wenn Managementfehler im Zusammenhang mit dem Virus zu Vermögensschäden des Unternehmens führen (z.B. unzureichende Ausgestaltung von Lieferverträgen mit chinesischen Unternehmen)
Veranstaltungsausfallversicherung
Regelmäßig Schadenserstattung bei Absage, Unterbrechung, Abbruch, Verschiebung oder Verlegung infolge eines nicht in der Kontrolle des Veranstalters, der Organisation/en oder der Teilnehmer liegenden Grundes
Risken wie Seuchen, Epidemien, Pandemien oder Erkrankungen jedoch in verschiedensten Versicherungsbedingungen ausgeschlossen
Bei Neuabschlüssen wird Corona und ähnliche Viren von den Risikoträgern aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen
Krankenversicherung
Grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Infizierung gesetzlich oder privat versichert
Gesonderter Schutz für ins Ausland entsandte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eine Auslandsreisekrankenversicherung möglich, die zusätzliche Assistance-Leistungen, wie z.B. Rücktransport ins Heimatland (soweit nicht durch Reisebeschränkung verhindert), übernimmt
Notfallplanung und Vertragsprüfung
Prävention durch Business Continuity Management (Notfall- und Maßnahmenplanung hinsichtlich des Virus) möglich
Zudem eingehende Prüfung von Kunden- und Lieferantenverträgen kann Steuerung und ggf. Minimierung drohender oder tatsächlicher Schäden ermöglichen
Quelle: MRH Trowe, Kurzinfo zum Coronavirus / https://www.mrh-trowe.com/