CASTON COMPACT No. 272  |  im November 2008  |
Dr. jur. Christiane Trüe LL.M. (East Anglia), Rechtsanwältin in Hannover |

Vertriebsvereinbarungen auch namhafter Unternehmen verstoßen oftmals gegen geltendes Recht. Ursache hierfür ist weniger bewusstes Fehlverhalten als vielmehr fehlende Kenntnis der Rechtslage. Eine Sensibilisierung der Unternehmen in diesem Bereich ist daher unerlässlich. Vertriebsvereinbarungen gehören zu den vertikalen Wettbewerbsbeschränkungen und umfassen somit Vereinbarungen, die zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen getroffen werden (also etwa zwischen Hersteller und Verkäufer).

Das Compact No. 272 für Sie im Überblick

  • Rechtliche Grundlagen
  • Verbote
  • Freistellung
  • Gruppenfreistellungsverordnung
  • Einzelprüfung
  • Diskriminierung

Das Compact in voller Länge haben wir für Sie nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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