In News

Herzberg, 19. März 2014  | Unternehmer müssen darauf vorbereitet sein, dass sie plötzlich durch Unfall, Krankheit oder Tod ausfallen können. Dazu sollten Sie einen Notfallplan für Betrieb und Familie aufstellen, der so entscheidende Dinge wie Vollmachten, Sofortmassnahmen und Übergangsregelungen enthält. Worauf es dabei ankommt, erläuterte Rechtsanwalt Ulrich Herfurth im Kreis von knapp 40 Unternehmern im Welfenschloß Herzberg. Eingeladen hatte die Stadt Herzberg in Zusammenarbeit mit der IHK und dem Arbeitgeberverband. „ Damit die Weichen richtig gestellt sind, muss der Unternehmer allerdings grundsätzliche Entscheidungen für seinen langfristigen Plan treffen“ betonte Herfurth, „dazu gehört die Frage, wer das Unternehmen oder den Betrieb als Nachfolger führen und besitzen soll“. Am besten sei bereits eine laufende Einbindung des Juniors in die Verantwortung. Sind die Kinder noch zu klein, stelle sich die Frage, ob die Ehefrau allein in der Lage sei, den Betrieb zu führen oder ob sie die Unterstützung von Beirat oder Beratern benötigt. In persönlicher Hinsicht empfahl Herfurth, rechtzeitig wirksame Vollmachten und Erklärungen zu erstellen: Geschäftsvollmachten und Gesellschaftervollmachten, persönliche Vorsorgevollmachten für Geschäftsunfähigkeit oder Koma, Patientenverfügungen und Betreuungsvollmacht für schwere Krankheit, und Sorgerechtserklärungen für Kinder im Fall des Tod beider Eltern. „Das Kernstück der Nachfolge ist natürlich das Testament, weil die gesetzliche Erbfolge für Unternehmer meist nicht das Richtige trifft“, stellte Herfurth klar.

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*