In Conferences, Unternehmen
 30.11.2017 | Donnerstag | 17.00 Uhr |
Manchmal kann alles ganz schnell gehen: Von einem auf den anderen Moment können Sie nicht mehr in der Lage sein, selbst Entscheidungen zu treffen. Krankheiten oder Unfälle können auch in jungen Jahren auftreten. Fazit: Niemand ist zu jung, sich hierüber Gedanken zu machen. Doch allein Gedanken machen reicht nicht aus. Denn hat man keine Vorsorge getroffen, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer, der alle Entscheidungs- und Vertretungsrechte übernimmt. In etwa 50 % der Fälle wird kein Angehöriger sondern eine fremde Person eingesetzt. Mit einer verbindlichen Vollmacht, aufgesetzt in gesunden Tagen, vermeiden Sie eine gesetzliche Betreuung und bestimmen die Person des Vertrauens, die für Sie entscheidet und handelt. Sie können konkret festlegen, wer in welchem Umfang für Sie entscheiden und handeln kann. Eine Vorsorgevollmacht ist keine Patientenvollmacht: in der Patientenvollmacht legen Sie fest, welche medizinische Behandlung Sie in welcher konkreten Situation wünschen und welche Maßnahmen Sie ablehnen.


Zu jung für diese Themen?

  • Wer ist in welcher Lebenssituation der richtige Bevollmächtigte?
  • Kann ich unterschiedliche Aufgaben verschiedenen Bevollmächtigten zuordnen?
  • Brauche ich einen Ersatzbevollmächtigten?
  • Was ist zu tun, wenn ich meinem Bevoll-mächtigten nicht mehr vertraue?
  • Kann ich Missbrauch vorbeugen?
  • Benötige ich eine gesonderte Bankvollmacht?
  • Wer entscheidet, wie ich medizinisch behandelt werde?
  • Gelten meine Vollmachten auch im Ausland?

Unser Round Table dient der Aufklärung und Absicherung von Wünschen und Entscheidungen in der Familie im Zusammenhang mit Vermögen, Vorsorge und Nachfolge.

Wir laden Sie herzlich zu unserer Abendveranstaltung ein

am    Donnerstag, 30. November 2017
bei    Herfurth & Partner, Luisenstr. 5, 30159 Hannover
mit    Angelika Herfurth, Fachanwältin für Familienrecht

Das Programm und das Anmeldeformular finden Sie nachfolgend zum Download.

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