In Immobilien

01. April 2011: Für die Aufnahme der Tätigkeit als Immobilienmakler verlangt das Gesetz in Deutschland keine fachlichen Voraussetzungen; eine entsprechende Berufsausbildung oder einschlägige Berufserfahrungen sind nicht nachzuweisen. Sie sind jedoch für eine erfolgreiche Tätigkeit hilfreich. Denn der Gesetzgeber appelliert vielmehr im Rahmen der marktwirtschaftlichen Gewerbefreiheit an die Unternehmer, sich im eigenen Interesse auf freiwilliger Basis entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen.

Im Ergebnis geht es darum, durch ein hohes Maß an Praxisnähe, Eigenengagement und Fortbildungen Kenntnisse zu erlangen, die den Immobilienmakler in die Lage versetzen, seinen Kunden umfangreich und sicher zu beraten.

Ein guter Immobilienmakler sich durch Fortbildungen gegenüber Wettbewerbern abgrenzen. Auch und insbesondere im internationalen Vergleich ist der Konkurrenzdruck sehr stark, zumal Wettbewerber aus einigen Staaten der EU (insbesondere Großbritannien) oder vor allem den USA und Kanada als hervorragend ausgebildet gelten. In Deutschland gibt es bislang keinerlei einheitliche Ausbildungs- bzw. Fortbildungskriterien. Vielmehr obliegt es den Maklern und Maklerunternehmen selbst, sih und ihr Personal entsprechend aus- und fortzubilden.

Auch wenn der Beruf des Immobilienmaklers an keine fachlichen Voraussetzungen geknüpft ist, so ist hiervon das behördliche Erlaubnisverfahren zu unterscheiden. Vor Aufnahme der Tätigkeit als Immobilienmaklers ist es zwingend erforderlich, eine Gewerbeerlaubnis zu beantragen. Über den Inhalt des Auftrags werden wir Sie im Verlauf dieser Schulung noch gezielt aufklären.

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