Die Unternehmerfamilie

Das Zusammenspiel von Unternehmen und Familie ist durch besondere persönliche Faktoren geprägt: das Verhältnis von Eltern zu Kindern, die Konstellation von Geschwistern und die Beziehungen von mehreren Familienstämmen zueinander. Die Spielregeln können oft durch hilfreiche Instrumente wie eine Familienverfassung oder einen Family Governance Code verankert werden.

Auch die Beziehung von Unternehmen und Ehepartner bedarf zumeist einer Regelung, da viele Familienunternehmen keine Nachfolge an Ehepartner zulassen. Ein Ehevertrag schafft hier geeignete und zukunftssichere Lösungen.

Neben einer passgerechten Vermögensnachfolge sollte jeder Unternehmer auch Fragen der Nachfolge und des Nachlasses aus unternehmerischer Sicht frühzeitig klären. Denn die gesetzliche Erbfolge führt leicht zu unerwünschten und für das Unternehmen nicht passenden Folgen – und leicht zu vermeidbaren Steuerbelastungen. Testament, Erbverträge und Schenkungen müssen sorgfältig bedacht und gestaltet werden.

Neben dem Vermögensnachfolgeplan muss der Unternehmer auch seine persönlichen Verfügungen treffen, also Geschäftsvollmachten, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wir beraten daher umfangreich zu familienrechtlichen und erbrechtlichen Gestaltungen.

Mit unserem LifeBook Konzept geben wir Unternehmern ein Instrument in die Hand, das alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan.

Dabei verbinden wir die Expertise unserer Juristen aus dem Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht.

Im Erbfall liegt zudem ein besonderer Schwerpunkt in der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte, etwa wenn Vermögen – wie Unternehmen oder Immobilien – im Ausland belegen sind oder einer der Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

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