Internationales Personal

Die Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland erfordert besonderen Aufwand. So können die rechtlichen Rahmenbedingungen im Zielland unter Umständen strenger sein als in Deutschland. Werden deutsche Mitarbeiter in das Ausland entsendet, verlangt dies zusätzliche Regelungen zum Ausgleich der besonderen Lasten für den Mitarbeiter und seine Familie. Hinzu kommen die Fragen, ab wann und in welchem Umfang der Mitarbeiter im Ausland steuerpflichtig wird, welche Bestimmungen das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) trifft und ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Regelmäßig wird das Unternehmen noch Zusatzversicherungen zugunsten des Mitarbeiters abschließen.

Will das Unternehmen Mitarbeiter aus dem Ausland in Deutschland beschäftigen, sind die Aufenthaltserlaubnis und die Arbeitserlaubnis zu klären. Zu berücksichtigen sind aber auch kulturelle Aspekte bei Management und Mitarbeiterführung.

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