Wissensträger

Der Erfolg von Unternehmen beruht in hohem Maß auf dem Wissen und der Erfahrung ihrer Mitarbeiter. Sie werden oft zu regelrechten Expertenorganisationen. Dieses Wissen muss bei einem Ausscheiden von Mitarbeitern weiterhin im Unternehmen verfügbar sein und soll bei einem Wechsel von Mitarbeitern in ein anderes Unternehmen nicht dorthin abfließen.

Wir beraten unsere Mandanten zu Instrumenten und Maßnahmen zum Wissensmanagement mit ihren Mitarbeitern, zum Beispiel Arbeitnehmererfindungen, Urheberrechte und Vertraulichkeitsvereinbarungen und Wettbewerbsverbote, bis hin zu strafrechtlichen Aspekten beim Verrat von Betriebsgeheimnissen.

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