Vertrieb

Vertrieb im Inland und Ausland erfordert oft den Einsatz von Vertriebspartnern. Die Einbindung ausländischer Handelsvertreter, Vertragshändler und sonstiger Agenten erfolgt häufig nach anderen Regeln als im Heimatland. Die Gestaltung der Vertragsbeziehungen muss dem in besonderer Weise Rechnung tragen, um unerwünschte Langzeitfolgen zu vermeiden – etwa vertragliche Bindungen oder hohe Abfindungen bei der Vertragsbeendigung.

Wichtig ist auch die Klärung von Nutzungsrechten an Namen, Marken, Know How und anderem. Vor allem nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sollten alle Rechte wieder bei dem Unternehmen liegen.

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