Indien

Die Möglichkeiten des Markteintritts in Indien sind vielfältig. Sie können von einer einfachen Investitionstätigkeit über verschiedene Beteiligungsmodelle bis zur Gründung eines eigenständigen Unternehmens vor Ort reichen. Um Kontakte und Marktkenntnisse indischer Partner nutzen zu können, sollte immer auch die Gründung eines Joint Ventures in Betracht gezogen werden.

Regelungen zu bestehenden Investitionsbeschränkungen ändern sich fortwährend und bedürfen laufender Beachtung. Ingesamt ist die Regierung um Liberalisierung bemüht; Beschränkungen werden aufgehoben und Genehmigungs- und Kontrollverfahren vereinfacht. Direkte ausländische Investitionen können ein wenig kosten- und zeitaufwändiges automatisches Genehmigungsverfahren durchlaufen. Anderseits bleibt die Investitionstätigkeit in bestimmte Bereiche streng reguliert oder ganz verboten.

Mit zunehmender Verlagerung produktiver Tätigkeit nach Indien müssen sich ausländische Unternehmen auch damit auseinandersetzen, inwieweit Forderungen oder sonstige rechtliche Interessen vor Ort durchsetzbar sind. Ganz entscheidend gilt dies auch für Regelungen zum Schutz von Know How und geistigen Eigentums.
Im Rahmen von Vertragsverhandlungen sollten daher Fragen des Gerichtsstandes, der Rechtswahl oder der Vereinbarung von Schiedsverfahren ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.

Wir beraten zu:

  • Gründung von Niederlassungen
  • Gründung von Joint Ventures
  • Beteiligungsmodelle
  • Rechtsbeziehungen zu Kunden und Partnern
  • Beschäftigung von Mitarbeitern
  • Schutz von Technologie und Geistigem Eigentum

In Indien sind wir mit unserer ALLIURIS Partnerkanzlei an wichtigen Standorten mit 30 Anwälten vertreten:

  • New Delhi
  • Mumbay

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*