Personal

Unternehmen begleiten wir in allen Fragen des Arbeitsrechts: Dazu gehört eine gesicherte Vertragsgestaltung für Arbeitsverhältnisse auch in den Sonderformen Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung oder befristete Arbeitsverhältnisse.

Zunehmend sind Sonderverträge für Mitarbeiter mit Erfolgsbeteiligung erforderlich, jedenfalls für leitende Mitarbeiter und die Geschäftsführung.

Zu unseren Aufgaben gehört auch die Unterstützung der Geschäftsleitung in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat: z.B. bei Beendigung einzelner Arbeitsverhältnisse oder im kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsänderung, Massenentlassung, Interessenausgleich, Sozialplan). Von besonderer aktueller Bedeutung ist die Gestaltung von flexiblen Arbeitssystemen und den damit verbundenen Arbeitszeit- und Vergütungsregeln. Im Zuge der Internationalisierung wachsen auch die Anforderungen an Arbeitsverhältnisse mit Auslandsbezug.

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