Niederlassungen im Ausland

Wenn Unternehmen sich langfristig am Standort im Ausland etablieren wollen, beraten wir sie bei der Ausgestaltung von Kooperationen, bei der Gründung von Tochterunternehmen und bei Investitionen im Ausland.

Westeuropa hat weiterhin hohe Bedeutung, Mittel- und Osteuropa haben ihr Potential vielfach entwickelt, wenn auch mit Schwankungen und Einschränkungen (Polen, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, baltische Länder, Russland, Ukraine, Türkei). Global ragt die Beratung zu Projekten und zu Geschäftsverkehr in den großen Märkten heraus: in Amerika die USA, Kanada und Brasilien und in Asien China und Indien. In Asien verfügen wir aber auch über Erfahrungen in den Ländern Thailand, Vietnam, Malaysia, Indonesien, Pakistan, Saudi Arabien und Emirate.

Die Bedingungen für die Einrichtung von Niederlassungen oder Tochterunternehmen im Ausland hängen in starkem Maße von dem jeweiligen rechtlichen Freiheitsgrad des Ziellandes ab. In vielen Märkten fordert der Staat eine Beteiligung von Inländern, oft auch die Mehrheit, einen Inländer als Geschäftsführer, die Genehmigung bei Anteilsübertragungen oder bestimmte Auflagen für die örtliche Produktion oder den Export. Aber auch ohne staatliche Einschränkungen muss den Regelungen eines Vertrages über ein Gemeinschaftsunternehmen höchste Aufmerksamkeit geschenkt werden: sind häufig bereits die Beziehungen unter inländischen Gesellschaftern kompliziert, kommen im Ausland meist kulturelle und rechtliche Besonderheiten hinzu. Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland ist jedenfalls die richtige Rechtsform und interne Ordnung zu beachten – unter Aspekten der Kontrolle und der günstigsten steuerlichen Gestaltung.

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