Arbeitnehmerorganisation

In der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat stellen sich häufig Fragen nach den Mitwirkungsrechten der Arbeitnehmer. Gerade im Zuge der Digitalisierung entwickeln sich neue Erscheinungsformen und Gestaltungen der Arbeit. Die Erfassung von Betriebsdaten ist oft zugleich eine Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die durch Betriebsvereinbarungen zum Mitarbeiterdatenschutz zu regeln ist.

Auch die Ausgestaltung von flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office und die Nutzung von privaten Geräten (BYOD) bedarf einer entsprechenden betrieblichen Regelung.

Wir beraten und vertreten Unternehmen in deren Zusammenspiel mit dem Betriebsrat und zu Fragen von Tarifverträgen.

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*