Familie und Vermögen

Die Sicherung der privaten Familien- und Vermögensverhältnisse ist für Unternehmer wie Privatpersonen von gleich hoher Bedeutung.

So sorgfältig Unternehmer und Manager ihre betriebliche Planung vornehmen, so oft vernachlässigen sie die Planung ihrer privaten Vermögensverhältnisse. Unterversorgungen sind keine Seltenheit. Die Kanzlei entwickelt und prüft Konzepte einer bedarfsgerechten Versorgung für Verdienstausfall und Ruhestand. Dazu gehören die richtige Absicherung der Familie für den Fall der Krankheit, Berufsunfähigkeit, der Arbeitsunfähigkeit oder des Todes des Hauptverdieners.

Unabdingbar ist aber die Sicherung der Altersversorgung durch eine umfassende Planung zur Vermögensbildung in Form von Kapitalbildung und Rentenversicherungen. Hier kann nur eine neutrale, von einzelnen Finanz-produkten unabhängige Beratung zu richtigen Konzepten führen. Wir beraten und unterstützen in diesen Fragen Unternehmer, Manager und ihre Familien, gegebenenfalls auch in Zusammenarbeit mit externen Spezialisten.

Ehe und Familie

Welche Regelungen sind im Zusammenleben mit seinem Partner, in der Zukunftssicherung der Familie und für die Bildung und Übertragung von Vermögen zu beachten?

Die Vorstellungen von Ehe und Familie unterliegen seit jeher dem Wandel, die Lebensentwürfe sind vielgestaltig. Unternehmer müssen neben der Regelung des privaten Bereichs Vorkehrungen treffen, die auch ihrer Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern gerecht wird.

Die richtige Wahl des Güterstandes ist der erste Schritt zur vorteilhaften Gestaltung, die weiteren gemeinsamen Vorstellungen lassen sich in einem Ehevertrag vorausschauend festhalten. Kommt es dennoch zur Trennung, gibt es Wege, unnötige Auseinandersetzungen und Schäden zu vermeiden.

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Nachfolge und Nachlass

Neben einer passgerechten Vermögensplanung sollten auch Fragen der Nachfolge und des Nachlasses aus unternehmerischer Sicht stets frühzeitig getroffen werden; für Testamente gelten Grundregeln, die überraschenderweise in vielen Fällen nicht bedacht werden. Auch hier bietet Herfurth & Partner umfangreiche Unterstützung zur Gestaltung letztwilliger Verfügungen oder damit im Zusammenhang stehender Verfügungen unter Lebenden.
Im Erbfall liegt ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei in der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte, etwa wenn Vermögen wie Unternehmen oder Immobilien im Ausland belegen sind oder einer der Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.

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Die Sicherung der privaten Familien- und Vermögensverhältnisse ist im Besonderen für Privatpersonen von hoher Bedeutung.

So sorgfältig Unternehmer und Manager ihre betriebliche Planung vornehmen, so oft vernachlässigen sie die Planung ihrer privaten Vermögensverhältnisse. Unterversorgungen sind keine Seltenheit. Dazu gehört die richtige Absicherung der Familie für den Fall der Krankheit, Berufsunfähigkeit, der Arbeitsunfähigkeit oder des Todes des Hauptverdieners.

Unabdingbar ist aber die Sicherung der Altersversorgung durch eine umfassende Planung zur Vermögensbildung in Form von Kapitalbildung und Rentenversicherungen.

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