Export & Aussenhandel

Wir übernehmen die Gestaltung von Handels- und Lieferbeziehungen in Form individueller Export-/ Importverträge oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen für den Export unter Berücksichtigung internationaler Rechte und Regeln (UNCITRAL, INCOTERMS u.a.).
Besondere Beachtung finden dabei Zahlungsverkehr und Zahlungs- und Erlössicherung im Rahmen der Exportfinanzierung.
Die Schwierigkeit in der Gestaltung internationaler Verträge liegt oft in dem unterschiedlichen Hintergrundverständnis der Beteiligten zu bestimmten rechtlichen Fragen.

So werden die Folgen einer Vertragsverletzung im französischem, deutschen oder angelsächsischem Rechtsraum unterschiedlich verstanden. Der Eigentumsvorbehalt gilt in vielen Ländern nur eingeschränkt oder gar nicht.
Der Wahl des anwendbaren Rechts und des zuständigen Gerichts kommt hohe Bedeutung zu. Letztlich muß eine gerichtliche Entscheidung oder ein Schiedsgerichtsurteil auch im Land der Gegenpartei durchsetzbar sein.

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