Russland

Für die Projektvorbereitung im Rahmen einer geplanten Investition in Russland ist die umfassende Kenntnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen eine der entscheidenden Voraussetzungen. Sowohl Gesetzgebung als auch die Wirtschaft unterlagen im Laufe von annähernd 20 Reformjahren einer ganz erheblichen Transformation. Die Beschaffung der notwendigen Kenntnisse ist daher nicht immer leicht. Die Beratung durch einen mit den örtlichen Begebenheiten vertrauten Spezialisten ist unabdingbare Voraussetzung für den dauerhaften Erfolg eines Auslandsunternehmens. Die Faktoren, die den Erfolg des geschäftlichen Vorhabens beeinflussen können, sind vielfältig und oftmals nur durch Sachkundige mit Erfahrung auf dem bestimmten Rechtsgebiet umfassend vorherzusehen. Die Kanzlei „Herfurth & Partner“ ist seit über 15 Jahren auf dem Gebiet der Beratung und Begleitung von Investoren in den Ländern Osteuropas tätig. Insbesondere werden von unserem Team – bestehend aus deutschen und russischen Rechtsanwälten – handelsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Fragen beantwortet und gelöst.

Wir beraten zu:

  • Gründung einer Niederlassung
  • Gründung einer Tochtergesellschaft
  • Gründung von Joint Ventures
  • Einsatz von Vertriebspartnern
  • Rechtsbeziehungen zu Kunden und Partnern
  • Beschäftigung von Mitarbeitern
  • Vertragsprüfungen
  • Exportbedingungen

In Russland sind wir mit unserer ALLIURIS Partnerkanzlei an wichtigen Standorten vertreten:

  • Moskau
  • Minsk

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*