HP COMPACT  |  im März 2017 |
Ass. iur. Constantin Herfurth, München 
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Philian Hole, B.A., Kassel  |

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird nach einer zweijährigen Übergangszeit das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) größtenteils ablösen. Ab dem 25.05.2018 gilt die Verordnung europaweit einheitlich und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Unternehmen in Deutschland müssen daher ihr derzeitiges Datenschutzmanagement anhand der neuen Rechtslage überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Diese Prüfung ist Bestandteil des unternehmenseigenen Risikomanagements, denn etwaige Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können für Unternehmen erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die möglichen Geldbußen seitens der Aufsichtsbehörden wurden drastisch auf bis zu 20 Millionen EUR oder im Fall eines Unternehmens auf bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs erhöht (Art. 83 Abs. 5 DS-GVO). Daneben drohen Schadensersatzansprüche von Betroffenen (Art. 82 DS-GVO) und Verbandsklagen (Art. 80 DS-GVO). Sollten etwaige Verstöße in der Öffentlichkeit bekannt werden, drohen zudem erhebliche Reputationsschäden. Ziel eines jeden Unternehmens muss es daher sein, diese Risiken zu analysieren und anschließend zu minimieren.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

 

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