HP COMPACT  |  im Mai 2016  |
Antonia Herfurth, Rechtsreferendarin in München  |

Das UN-Kaufrecht ist niedergelegt in der „Convention in Contracts for the International Sale of Goods“, kurz CISG. Diese ist am 1.1.1991 in Deutschland in Kraft getreten und seitdem gültiges nationales Bundesrecht im Bereich des internationalen Warenkaufs.

Von besonderem Interesse ist das Übereinkommen wegen seiner hohen wirtschaftlichen Bedeutung – mittlerweile sind nahezu 80 Staaten dem internationalen Vertrag beigetreten, darunter befinden sich die wichtigsten Außenhandelspartner Deutschlands. Darüber hinaus weist das Gewährleistungsrecht viele Parallelen zu dem des BGB auf, was der Tatsache geschuldet ist, dass sich die Schuldrechtsmodernisierung 2002 vom UN-Kaufrecht hat leiten lassen. Somit stellt das UN-Kaufrecht für deutsche Vertragspartner ein „vertrautes Recht“ dar. Dennoch birgt es einige bedeutende Unterschiede, die im Folgenden aufgezeigt werden. Hierbei liegt der Fokus auf den Rechtsbehelfen des Käufers.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

 

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