Hannover, 15. Juli 2015 | Die Meldepflichten zu Kapitalanlagen werden jetzt konkret: Bereits im Mai 2013 hatten Deutschland und die USA das Abkommen zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten und Auslandskonten (Foreign Account Tax Compliance Act – FATCA) geschlossen. Es regelt den automatischen Austausch steuerlich relevanter Daten, die von Finanzinstituten erhoben werden und dient dem Ziel, das Steueraufkommen der USA durch weltweite Erfassung von US-Steuerpflichtigen zu sichern.
Der tax.news für Sie im Überblick:
- FATCA – Datenaustausch mit den USA
- Das Ende des schweizerischen Bankgeheimnisses
- Vorsteuerabzug bei gescheiterter GmbH-Gründung
- Neues Europäisches Erbrecht und Erbschaftsteuer
- Vermietung von Ferienwohnungen
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