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30. August 2009: Geschäftsführer sind nach neuem GmbH-Recht verpflichtet, Darlehen an Gesellschafter laufend auf die Werthaltigkeit zu überprüfen. Droht eine finanzielle Schwäche des Gesellschafters, muss der Geschäftsführer das Darlehen zurückfordern. Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Diese und andere aktuelle Haftungsfragen erläuterte Rechtsanwalt Ulrich Herfurth anlässlich der Jahresversammlung des Arbeitgeberverbandes Metall Mitte in Göttingen am 21. August 2009. Besonders diskutiert wurde die Verantwortung in Konzernunternehmen, aber auch aus der Doppelrolle von Gesellschafter und Geschäftsführer

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