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Kassel, 25.04.2018  |  Mittelständische Unternehmen sehen sich im Datenschutz oft Herausforderungen gegenüber, mit denen sie nicht gerechnet haben. Zwar hatten sie über zwei Jahre Zeit, ihren Betrieb auf das neue europäischen Datenschutzrecht einzustellen – das haben aber viele Unternehmen versäumt und müssen nun schnell handeln. Datenschutz spielt dabei eine besondere Rolle im Umgang mit den Kunden: „Kundendaten von Verbrauchern unterliegen regelmäßig dem Schutz von Personendaten, „erläuterte Marc -André Delp, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht auf dem Aussenwirtschaftsforum in Kassel,“ aber auch die Daten von Unternehmenskunden können Personendaten enthalten, etwa bei der Wartung vom Maschinen.“ Für Mitarbeiter gelten zusätzliche Regelungen, die der deutsche Gesetzgeber mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz gegenüber dem EU-Recht verschärft hat. Und Sabine Reimann, Rechtsanwältin im Bereich Personal und Arbeitsrecht, machte deutlich: Die Anforderung, schon ab zehn datenverarbeitenden Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ist deutsch – das EU-Recht setzt die Schwelle erst bei 250.“ Datenverarbeitung kann dabei schon das regelmäßige Bearbeiten von Textdateien mit Personeninformationen sein.

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