CASTON COMPACT No. 322  |  im November 2012  |
Jona Aravind Dohrmann, Rechtsanwalt, Hannover,
Atul Dua, attorney at law, New Delhi  |

Indien gehört mit seinem Wirtschaftswachstum von 6,9 % (2011/12; 2010/11: 8,4 %) noch immer zu den am stärksten expandierenden Volkswirtschaften der Welt. Mittlerweile betreibt Indien eine recht investor­freundliche Politik, die in fast allen Bereichen eine 100-prozentige Auslandsinvestition erlaubt. Ausnahmen bestehen in den Bereichen Atomenergie, Glücks-spiel/Lotterie sowie im Einzelhandel. Bei letzterem sind jedoch Auslandsinvestitionen bei Markenprodukten („branded retail“) bis zu 51 % erlaubt. Für ausländisches Kapital sind bisher weiterhin gesperrt die Landwirtschaft sowie jene Handwerksbereiche, die in Indien der Kleinindustrie („small scale industries“) vorbehalten bleiben und wo industrielle Massenfertigung generell nicht zugelassen ist. Restriktiver Zugang wird ausländischen Firmen z. B. bei Banken und Versicherungen, im Bergbau sowie im Transportwesen und in bestimmten Teilen der Energiewirtschaft gewährt. Es bleibt abzuwarten, ob das Freihandelsabkommen, das die EU mit Indien abzuschließen beabsichtigt (EU-India Free Trade Agreement), zu substantiell verbessertem Marktzugang führt.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Dateien:
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