CASTON COMPACT No. 276 |  im März 2009  |
Thomas Gabriel, Rechtsanwalt in Hannover  |

Bei der Gründung einer polnischen GmbH (Sp. z o. o.) oder bei der Bestellung von Geschäftsführern stehen die Gestaltungsmöglichkeiten und der Einfluss, den die Geschäftsführung auf die künftige Entwicklung des Unternehmens haben werden, im Vordergrund. Sowohl der Aufbau als auch die Aufgaben der Geschäftsführung unterliegen einerseits strengen gesetzlichen Regelungen, können aber auch anderseits von den Gesellschaftern in der Satzung oder einer Geschäftsführungsordnung umfassend und individuell gestaltet werden. Der Leitsatz: „Die Geschäftsführung haftet für die Gesellschaft“ ist den Beteiligten zwar bekannt, tritt aber gelegentlich und gerade zu Beginn der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in den Hintergrund. Dabei sollten den Geschäftsführern von Anfang an der Umfang ihrer Haftung und die damit verbundenen möglichen Risiken bewusst sein.

Das Compact No. 276 für Sie im Überblick:

  • Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers
  • Gesellschaft in Gründung
  • Registereintragung
  • Zuständigkeiten
  • Haftung

Das Compact in voller Länge haben wir für Sie nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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