Neue Instrumente zur Restrukturierung

Hannover, 09. Oktober 2020 | Die Bundesregierung arbeitet an weiteren Reformen zum Insolvenz- und Restrukturierungsrecht, um Unternehmen besser durch Krisen kommen zu lassen. Mit einem „präventiven Restrukturierungsrahmen“ sollen Unternehmen nun bereits im Vorfeld einer Insolvenz eine Restrukturierung durchführen können. Bislang dürfen Geschäftsführer bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden, künftig sollen sie dann auch ein privilegiertes Restrukturierungsverfahren durchführen können, indem die Gläubiger mit einer Mehrheit von 75% eine finanzielle Neuordnung mit Schuldenschnitt beschließen können – und nicht mehr wie bislang nur einstimmig.

Die Wirtschaft, insbesondere der Verband DIE FAMILIENUNTERNEHMER, fordert darüber hinaus, den Insolvenzgrund der Überschuldung ganz abzuschaffen und nur auf die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens abzustellen. Bereits bisher werden ganz überwiegend Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eingeleitet.
Ein weiterer Grund für die Reformen ist die Restrukturierungsrichtlinie der EU, nach der die Mitgliedstaaten Instrumente schaffen sollen, um in kritischen Situationen Unternehmen vor einem Insolvenzverfahren zu bewahren. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung geht zur Zeit durch die Phase der Anhörung der Wirtschaft und soll zum Jahresbeginn 2021 in Kraft sein.

 

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