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Hannover, 20. Februar  2014  |  Bis zu 200.000 EUR pro Jahr können junge Unternehmen als Starthilfe vom Staat erhalten, wenn sich Investoren am Start-Up beteiligen. Der Investitionszuschuss deckt dann 20 % der Kapitaleinlage der privaten Geldgeber ab. Seit letztem Jahr stellt das Bundeswirtschaftsministerium 150 Mio EUR für das Programm zur Förderung von Wagnisfinanzierungen zur Verfügung. Die näheren Bedingungen erläuterten Experten auf der Informationskonferenz der Kanzlei Herfurth & Partner und BAND, dem Business Angels Netzwerk Deutschland e.V., am 18. Februar in Hannover vor mehr als 50 Investoren und Unternehmern.

„Ein Unternehmen darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss geschäftlich in einem innovativen Bereich arbeiten – dazu gibt es bereits einen Katalog von innovativen Branchen“ erläuterte Ann-Katrin Zink, im Bundeswirtschaftministerium verantwortlich für das Konzept des Investitionszuschusses. Die meisten Zuschüsse fließen bislang an Unternehmen aus den Bereichen IT, Internet, Maschinenbau und Medizin.

Ulrich Herfurth, Managing Partner der Kanzlei, betonte, dass ein Investor frisches Geld einbringen muss, die Bezahlung alter Schulden des Start-Ups oder eine Übernahme von Anteilen anderer Gesellschafter wird nicht gefördert. Der Investor darf auch nicht mit dem Start-Up persönlich oder finanziell verbunden sein. Aufschlussreich war auch die Darstellung der weiteren rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen.

Nach der Erfahrung von Dr. Roland Kirchhof, Präsident von BAND, beteiligen sich Business Angels oft mit Beträgen von 40.000 bis 80.000 EUR. Business Angels bieten den jungen Unternehmen aber darüber hinaus noch mehr, nämlich Erfahrung und Rat.

In Niedersachsen stellte Georg Henze von der NBank die Koordinierung der örtlichen Business Angel Netzwerke vor: die Schwerpunkte liegen in Hannover, Braunschweig, Weser-Ems und Osnabrück.

Das Programm hat für 2014 ein Budget von 40 Mio EUR, davon sind erst knapp 4 Mio in Anspruch genommen. Anträge können Investoren besonders einfach online stellen. Allerdings betonte Herfurth, dass dies dennoch sorgfältig geschehen muss: „Der Zuschuss ist eine Subvention, wer falsche subventionserhebliche Angaben macht, kann sich strafbar machen“.

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