Berlin, 15. April 2020  |  Ab heute können Unternehmen die Anfang April angekündigten KfW-Schnellkredite zur Minderung der Mittelstandslücke in der Corona-Unterstützung bei der Hausbank beantragen. In den letzten Tagen haben sich die Wirtschaftsverbände, insbesondere der DIHK für eine schnelle Lösung eingesetzt. Alle wesentlichen Informationen zum KfW-Schnellkredit finden Sie hier  // https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/

Sowie komprimiert in dem Informationsflyer der der KfW anbei. Und diese sind die wichtige Eckdaten des Programms „KfW-Schnellkredit 2020“ sind wie folgt:

  • antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern
  • die KfW übernimmt die Haftung zu 100% gegenüber der Hausbank
  • das Unternehmen muss keine Sicherheiten stellen
  • keine umfängliche Bonitätsprüfung (stattdessen Creditreform /Schufa-Auskunft o. ä.).
  • Selbsterklärung des Kreditnehmers, dass es sich um kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (u. ä.) handelt.
  • Kredithöhe: drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal aber pro Betrieb 500.000 Euro (bei 11 bis 49 Mitarbeitern) und 800.000 Euro (ab 50 Mitarbeitern).
  • Laufzeit zehn Jahre (gegebenenfalls bis zu 2 Jahre tilgungsfrei).
  • Zinssatz: 3 % p.a. Der Bund verzichtet bei Ablösung des Kredits auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Das Unternehmen muss seit mindestens 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
  • Das Unternehmen muss zuvor einen Gewinn verzeichnet haben (Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Die Hausbank muss diese Anforderung sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung prüfen.

Die Kreditgewährung setzt eine Kreditentscheidung der Bank voraus, die Bank ist nicht zur Kreditgewährung verpflichtet. Die IT-mäßige Bereitstellung des Programms kann aller Voraussicht nach erst ab 28. April erfolgen. In der Zwischenzeit gehen die Banken in Vorleistung.

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